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Das Kanzleiverständnis - Ihr Vorteil: Persönliche Betreuung

Wer einen Rechtsanwalt benötigt, tendiert gerne dazu, einen Anwalt zu suchen, der in einer großen und bekannten Kanzlei mit gutem Ruf und Namen tätig ist, da damit die Erwartungshaltung verbunden ist, dass viele Anwälte eine hohe Kompetenz für das Anliegen garantieren, Stichwort: "Viel hilft viel".

Es kann in manchen Fällen von Vorteil sein, wenn bereits ähnliche Fälle erfolgreich bearbeitet werden, allerdings besteht bei den hohen Fallzahlen, die von den Großkanzleien "abgearbeitet" werden oftmals die Gefahr, dass dem einzelnen Mandanten nur sehr wenig Beachtung geschenkt wird.

RECHTSANWALT SENN:

"Ich erlebe oft, dass Mandanten zu mir kommen und sich darüber beschweren, dass der ehemalige Anwalt der zunächst beauftragten Großkanzlei nie oder nur selten erreichbar war, darüber hinaus der ausführlich dargestellte individuelle Sachverhalt nur wenig Beachtung gefunden hat oder sich der eigene Fall in den vorformulierten Bausteinen oder Klagen kaum widerspiegelt.

Die Mandanten fühlen sich aufgrund dessen nicht ausreichend mit ihrem Anliegen ernst genommen und sind oft sehr dankbar über das ehrliche Interesse das ich dem einzelnen Fall entgegenbringe. Zudem waren viele Mandanten erstaunt über die in den Geschäftszeiten nahezu umgehende Erreichbarkeit, welche mir selbst besonders wichtig ist."


Aufgrund den Schilderungen der Mandanten muss man leider feststellen, dass viele Kanzleien mitunter die Anzahl der Mandanten hervorheben, dem einzelnen Mandant allerdings nur eine sehr eingeschränkte Aufmerksamkeit entgegengebracht wird und die persönliche Betreuung daher sehr häufig zu kurz kommt.

Hierin liegt der Vorteil und die Stärke von RECHTSANWALT SENN

"Ich kann jedem Mandanten garantieren, dass zu jeder Zeit der Mandant im Vordergrund steht und in jedem Verfahrensstadium ausschließlich nach dessen Bedürfnissen und Interessen gehandelt wird."

Hierzu gibt RECHTSANWALT SENN folgendes Beispiel:

"Es ist ein Grundsatz von mir, dass ich einer vernünftigen außergerichtlichen Lösung, mit der die Mandanten einverstanden sind den Vorzug vor langwierigen Gerichtsverfahren mit ungewissen Kostenrisiken gebe, auch wenn im gerichtlichen Verfahren in der Regel höhere Gebühren für den Anwalt anfallen.

Auch hier ist meine Erfahrung, dass viele Kanzleien - wenn überhaupt - ein standardisiertes außergerichtliches Anschreiben zur Verfügung haben, welches der Gegenseite übersandt wird und welches diese bereits zig-fach erhalten hat und schon gar nicht mehr beachtet.

Mit dem Schreiben ist die außergerichtliche Gebühr angefallen. Tatsächlich eine Lösung ohne ein Gerichtsverfahren zu finden liegt nicht im Interesse des Anwalts, da in diesem Fall zwar noch eine Einigungsgebühr verdient werden könnte, in einem gerichtliche Verfahren aber regelmäßig höhere Gebühren anfallen, weshalb sich dies für den Anwalt und die Kanzlei natürlich besser lohnt.

Bei mir steht in jedem Stadium das Interesse des Mandanten im Vordergrund und nicht möglichst hohe Gebühren. Es bringt meinen Mandanten nichts, wenn ein Gerichtsverfahren bestenfalls sogar gewonnen wird, die Kosten und der Titel aber nicht mehr eingetrieben werden können, weil der Gegner gar nicht mehr leistungsfähig ist.

Aus diesem Grund muss jeder Einzelfall genau untersucht und müssen die Chancen und Risiken sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Ich scheue den Gang vor Gericht überhaupt nicht, trete diesen aber nur an, wenn er für den MANDANTEN sinnvoll und erfolgversprechend ist."


Zudem kann RECHTSANWALT SENN auf ein breites Netzwerk zurückgreifen, da mit einer Vielzahl von Verbraucherschützern und Fachanwälten im Bank- und Kapitalmarktecht über das Internet ständiger Kontakt besteht und ein reger Erfahrungs- und Neuigkeitenaustausch stattfindet.

Dadurch ist RECHTSANWALT SENN jederzeit über die neusten Entwicklungen und Urteile in den verschiedensten Bereichen auf dem aktuellen Stand und kann den Mandanten durch aktuelle Rechtsprechung aus dem gesamten Bundesgebiet helfen.

Die Kanzlei wird in einer Bürogemeinschaft mit einem weiteren Fachanwalt, Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Patrick M. Zagni geführt.

Dieser ist ausschließlich in diesem Rechtsgebiet tätig und hat sich durch seine langjährige Tätigkeit ebenfalls als Fachmann im Verbraucherschutz erwiesen. Durch die enge Zusammenarbeit, auch mit vielen weiteren Kollegen, findet stets ein reger Austausch statt, wodurch die Mandanten von der breiten Erfahrung profitieren.

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